Leistungen
Die Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit ist unser Ziel. Individuelle Diagnostik und Behandlung haben für uns oberste Priorität.
Medizinische Behandlung zu Lasten der Krankenkassen muss nach deutscher Gesetzgebung (Paragraph 12 SGB V, Wirtschaftlichkeitsgesetz) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dies gilt insbesondere für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wünschen Sie jedoch eine umfangreichere oder gar optimale Versorgung, sprechen Sie uns bitte an! Wir beraten Sie gern über eventuell entstehende Kosten. Die entsprechende Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).